Schadstoffsanierung
Wir verfügen über die speziellen Zertifizierungen gemäß TRGS 519 sowie TRGS 521, die uns zur Schadstoffsanierung berechtigt.
Unter TRGS 519 und TRGS 521 sind alle technischen Regeln für Gefahrstoffe zu verstehen, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erstellt wurden. Unsere Mitarbeiter werden laufend geschult und unterwiesen.
Beispiele für asbesthaltige Komponenten & Materialien:
- Fassadenplatten (Eternit)
- Welleternit-Dachplatten
- Brandschutztüren
- Fensterbänke
- PAK-belastete Stirnholzböden
- Bodenbeläge und -kleber, sog. Cushion Vinyl- oder Floorflexplatten
- Backöfen
- Lüftungsanlagen mit asbesthaltigen Brandschutzklappen
- Rohre
- Dichtungen
- Mineralwolle
- Dachpappe
- Fugenmaterial
- Heizkörper
Durch die Schadstofferkundung werden im Vorwege Verdachtsfälle beprobt und können so vor dem Abbruch fachgerecht saniert und entsorgt werden.
Für offene Fragen und weitere Informationen zu den Themen Abbruch, Schadstoffsanierung und Dekontamination stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Auch sind wir bei der Erstellung eines Schadstoffkatasters gern behilflich.