Recycling und Baustoffe / Ersatzbaustoffverordnung

Recycling und Baustoffe / Ersatzbaustoffverordnung (EBV)


Aufgrund des immer stärker werdenden Umweltbewusstseins ist auch für die Baubranche Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema und gelebte Praxis. Egal ob bei Abbruch und Rückbau, bei Erdbau, Sanierung oder Umbau, überall entsteht Bauschutt, Bodenaushub oder Straßenaufbruch. Dieser wird von uns aufbereitet, Fremd- und Störstoffe separiert und klassiert.

Dadurch entstehen wieder hochwertige Recyclingbaustoffe und Wertstoffe, welche der Wiederverwertung zugeführt werden können. Materialien, die nicht wiederverwertet werden können, werden nach §52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz entsorgt.



Seit dem 01.08.2023 gilt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV).

In dieser Mantelverordnung werden bundesweit einheitlich die Qualitätsstandards geregelt.

Unsere Ersatzbaustoffe durchlaufen einer ständigen Güteüberwachung nach EBV.



 Zu unserer Produktpalette gehören:


• Platten und Pflastersand
  (Brechsand) RC-1

• Ziegelrecycling RC-1

• Betonrecycling RC-1

• Zierkörnung (Recyclingbaustoff) RC-1

• Füllsand (Recyclingbaustoff)

• Mutterboden (gesiebt)

• Findlinge

• Altholz für die thermische Verwertung

• Wertstoffe wie z.B. Stahl und Kunststoff


Hier finden Sie die Einbauhinweise nach EBV für unsere Recycling-Baustoffe:

Einbauhinweise Beton Recycling 6-20 RC-1 Einbauhinweise Beton Recycling 0-40 RC-1 Einbauhinweise Misch Recycling 0-40 RC-1 Einbauhinweise Füllsand 0-20 BM-0


Die Fremdüberwachung nach EBV führt für uns durch:

Arno J. Hinrichsen GmbH & Co. KG

Dr.-Hermann-Lindrath-Straße 1

23812 Wahlstedt

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